Rumänische Arbeitskräfte Landwirtschaft

Rumänische Arbeitskräfte Landwirtschaft

Wir vermitteln Saisonarbeiter saisonal und zur Festanstellung für Land-, Forst- und Tierwirtschaft vorwiegend aus Rumänien, Moldawien. Als Personalvermittlung für Erntehelfer aus Osteuropa bieten wir Ihnen: Landwirtschaftshelfer , Erntehelfer , Saisonarbeiter , Melker , Tierpfleger , Pferdepfleger  Landarbeiter, Hilfsarbeiter und viele andere. Wir können jede Art von Arbeitskräften vermitteln, die Sie benötigen, ob es sich um Landarbeiter, Erntehelfer, Saisonarbeiter oder sogar um Arbeitskräfte mit ständigem Wohnsitz in Rumänien handelt. Sie werden keine andere Agentur finden, die Ihnen das bieten kann, was wir können.

Das bedeutet, dass Sie immer mit einem echten Menschen sprechen können, wenn Sie uns anrufen, und nicht mit einem Anrufbeantworter oder einer Aufnahme. Und noch etwas: Im Gegensatz zu den meisten anderen Agenturen verlangen wir von unseren Kunden NIEMALS irgendwelche Vorabgebühren. Das heißt, Sie müssen uns niemals Geld überweisen, bevor wir mit der Suche nach Ihren Mitarbeitern beginnen können. Sollten Sie sich jemals entscheiden, unsere Dienste nicht mehr in Anspruch zu nehmen, können Sie ganz einfach kündigen, ohne irgendeine Art von Strafe zu zahlen. Vor allem zur Saison stellen viele landwirtschaftliche Betriebe Arbeiter aus dem osteuropäischen Raum ein. Zehntausende Erntehelfer aus Rumänien jobben jedes Jahr ab dem Frühjahr auf deutschen Feldern, weil sie damit deutlich mehr Geld verdienen als in ihrer Heimat. 

In diesem Jahr ist die Ernte vorbei und diese Arbeiter strömen nun in die deutschen Städte. Viele von ihnen suchen Arbeit in Restaurants, Hotels, auf Baustellen und so weiter. Andere werden in ihre Heimatländer zurückkehren und wieder mit der Landwirtschaft beginnen. Viele andere jedoch (die un- oder angelernten Arbeiter) werden in Deutschland bleiben. Diese Gruppe ist diejenige, die der Polizei, den Gerichten und den Unternehmen, die illegale Arbeitnehmer beschäftigen, am ehesten Probleme bereiten wird. In dieser Ausgabe werde ich die wichtigsten Punkte zusammenfassen, über die bereits geschrieben wurde, und Ihnen dann einige einfache Tipps geben, wie Sie die Probleme, die sie Ihnen wahrscheinlich bereiten werden, minimieren können. Als erstes möchte ich darauf hinweisen, dass diese Menschen illegal hier sind. Das bedeutet, dass sie gegen ein oder mehrere Gesetze der Bundesrepublik Deutschland verstoßen haben. Es bedeutet auch, dass sie keinerlei Anspruch auf staatliche Unterstützung haben. Das macht es für sie sehr schwierig, Arbeit zu finden und sich in die deutsche Gesellschaft zu integrieren.

Was Landwirte zur Einreise von Saisonarbeitskräften wissen müssen

Seit dem 1. August 2021 gilt bei der Einreise nach Deutschland eine neue allgemeine Nachweispflicht zum Impf- beziehungsweise Corona-Status einer Person, auch für Saisonarbeitskräfte. Bei der Einreise aus einem Hochrisikogebiet müssen Erntehelfer, sofern sie über keinen Impf- oder Genesenennachweis verfügen, einen Testnachweis vorzeigen. Anschließend müssen sie eine fünftägige Arbeitsquarantäne einhalten bevor sie ihre Arbeit aufnehmen können. Die ersten 14 Tage verbringen sie in Selbstquarantäne zu Hause. Danach müssen sie an ihren Herkunftsort zurückkehren und dort weitere sieben Tage bleiben. Nach Ablauf dieser 14 Tage können sie nach Deutschland zurückkehren und ihr Arbeitsleben wieder aufnehmen. Was das für die Arbeitgeber bedeutet: Sie müssen überprüfen, ob alle Personen, die Ihr Unternehmen betreten und kürzlich aus einem Risikogebiet gekommen sind, einen Nachweis über ihre Corona-Impfung haben oder negativ auf das Virus getestet wurden. Der Nachweis muss von der ausländischen Gesundheitsbehörde erbracht werden, die die Bescheinigung über die Impfung oder die Corona-Immunität ausgestellt hat. Ohne diesen Nachweis muss der Arbeitgeber die fünftägige Quarantänezeit verhängen, bevor der Arbeitnehmer seine Arbeit aufnehmen kann. Was dies für die Arbeitnehmer bedeutet: Sie müssen einen Nachweis über ihre Corona-Impfung oder ein negatives Testergebnis vorlegen, wenn sie Ihr Unternehmen betreten. Andernfalls kann es zu einer Geldstrafe oder sogar zur Entlassung kommen.

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