Rumänische Arbeitskräfte Landwirtschaft
Wir vermitteln Saisonarbeiter saisonal und zur Festanstellung für Land-, Forst- und Tierwirtschaft vorwiegend aus Rumänien, Moldawien. Als Personalvermittlung für Erntehelfer aus Osteuropa bieten wir Ihnen: Landwirtschaftshelfer , Erntehelfer , Saisonarbeiter , Melker , Tierpfleger , Pferdepfleger Landarbeiter, Hilfsarbeiter und viele andere. Wir können jede Art von Arbeitskräften vermitteln, die Sie benötigen, ob es sich um Landarbeiter, Erntehelfer, Saisonarbeiter oder sogar um Arbeitskräfte mit ständigem Wohnsitz in Rumänien handelt. Sie werden keine andere Agentur finden, die Ihnen das bieten kann, was wir können.
Das bedeutet, dass Sie immer mit einem echten Menschen sprechen können, wenn Sie uns anrufen, und nicht mit einem Anrufbeantworter oder einer Aufnahme. Und noch etwas: Im Gegensatz zu den meisten anderen Agenturen verlangen wir von unseren Kunden NIEMALS irgendwelche Vorabgebühren. Das heißt, Sie müssen uns niemals Geld überweisen, bevor wir mit der Suche nach Ihren Mitarbeitern beginnen können. Sollten Sie sich jemals entscheiden, unsere Dienste nicht mehr in Anspruch zu nehmen, können Sie ganz einfach kündigen, ohne irgendeine Art von Strafe zu zahlen. Vor allem zur Saison stellen viele landwirtschaftliche Betriebe Arbeiter aus dem osteuropäischen Raum ein. Zehntausende Erntehelfer aus Rumänien jobben jedes Jahr ab dem Frühjahr auf deutschen Feldern, weil sie damit deutlich mehr Geld verdienen als in ihrer Heimat.
In diesem Jahr ist die Ernte vorbei und diese Arbeiter strömen nun in die deutschen Städte. Viele von ihnen suchen Arbeit in Restaurants, Hotels, auf Baustellen und so weiter. Andere werden in ihre Heimatländer zurückkehren und wieder mit der Landwirtschaft beginnen. Viele andere jedoch (die un- oder angelernten Arbeiter) werden in Deutschland bleiben. Diese Gruppe ist diejenige, die der Polizei, den Gerichten und den Unternehmen, die illegale Arbeitnehmer beschäftigen, am ehesten Probleme bereiten wird. In dieser Ausgabe werde ich die wichtigsten Punkte zusammenfassen, über die bereits geschrieben wurde, und Ihnen dann einige einfache Tipps geben, wie Sie die Probleme, die sie Ihnen wahrscheinlich bereiten werden, minimieren können. Als erstes möchte ich darauf hinweisen, dass diese Menschen illegal hier sind. Das bedeutet, dass sie gegen ein oder mehrere Gesetze der Bundesrepublik Deutschland verstoßen haben. Es bedeutet auch, dass sie keinerlei Anspruch auf staatliche Unterstützung haben. Das macht es für sie sehr schwierig, Arbeit zu finden und sich in die deutsche Gesellschaft zu integrieren.
Was Landwirte zur Einreise von Saisonarbeitskräften wissen müssen
Seit dem 1. August 2021 gilt bei der Einreise nach Deutschland eine neue allgemeine Nachweispflicht zum Impf- beziehungsweise Corona-Status einer Person, auch für Saisonarbeitskräfte. Bei der Einreise aus einem Hochrisikogebiet müssen Erntehelfer, sofern sie über keinen Impf- oder Genesenennachweis verfügen, einen Testnachweis vorzeigen. Anschließend müssen sie eine fünftägige Arbeitsquarantäne einhalten bevor sie ihre Arbeit aufnehmen können. Die ersten 14 Tage verbringen sie in Selbstquarantäne zu Hause. Danach müssen sie an ihren Herkunftsort zurückkehren und dort weitere sieben Tage bleiben. Nach Ablauf dieser 14 Tage können sie nach Deutschland zurückkehren und ihr Arbeitsleben wieder aufnehmen. Was das für die Arbeitgeber bedeutet: Sie müssen überprüfen, ob alle Personen, die Ihr Unternehmen betreten und kürzlich aus einem Risikogebiet gekommen sind, einen Nachweis über ihre Corona-Impfung haben oder negativ auf das Virus getestet wurden. Der Nachweis muss von der ausländischen Gesundheitsbehörde erbracht werden, die die Bescheinigung über die Impfung oder die Corona-Immunität ausgestellt hat. Ohne diesen Nachweis muss der Arbeitgeber die fünftägige Quarantänezeit verhängen, bevor der Arbeitnehmer seine Arbeit aufnehmen kann. Was dies für die Arbeitnehmer bedeutet: Sie müssen einen Nachweis über ihre Corona-Impfung oder ein negatives Testergebnis vorlegen, wenn sie Ihr Unternehmen betreten. Andernfalls kann es zu einer Geldstrafe oder sogar zur Entlassung kommen.
Rumänische Arbeitskräfte Landwirtschaft: Operative Standards im Agrarsektor
Die Bereitstellung von Rumänische Arbeitskräfte Landwirtschaft erfordert eine präzise Abstimmung auf die biologischen Wachstumszyklen und die technischen Anforderungen moderner Agrarbetriebe. Um qualifizierte Erntehelfer aus Rumänien in die Betriebsabläufe zu integrieren, setzen wir auf eine Selektion, die körperliche Eignung und technisches Grundverständnis kombiniert. Die Verrechnungssätze für Saisonarbeiter aus Rumänien im Bereich der allgemeinen Feldarbeit starten bei 22,65 EUR/Std. Wenn Sie spezialisiertes Personal für Landwirtschaft benötigen, etwa für die Bedienung komplexer Erntemaschinen oder Tätigkeiten im geschützten Anbau unter Glas, liegen die Sätze bei 26,40 EUR/Std.
Die Vermittlung stellt sicher, dass Landarbeiter aus Rumänien über alle notwendigen A1-Bescheinigungen verfügen und die Anforderungen der Saisonbeschäftigungs-Verordnung erfüllen. Wenn Betriebe effizient Erntehelfer finden möchten, steht die Einhaltung der DGUV Vorschrift 2 und die Unterweisung in den standortbezogenen Arbeitsschutz an erster Stelle. Jede Kraft, ob als rumänische Erntehelfer oder als allgemeine Saisonkräfte Landwirtschaft, wird vor Einsatzbeginn in die Handhabung der Betriebsmittel und die geltenden Hygienevorschriften nach GLOBALG.A.P. eingewiesen.
FAQ – Agrartechnik, Pflanzenschutz und operative Sicherheit
1. Wie wird die Unterweisung der Erntehelfer aus Rumänien nach der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung sichergestellt?
Erntehelfer aus Rumänien, die bei der Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln assistieren, werden strikt nach den Vorgaben des Pflanzenschutzgesetzes (PflSchG) unterwiesen. Dies umfasst die Kenntnis über Abstandsauflagen zu Oberflächengewässern und das korrekte Anlegen der PSA gemäß der Zulassung des jeweiligen Mittels. Die Mitarbeiter lernen, die Wartezeiten vor der Ernte exakt einzuhalten, um Rückstandshöchstmengen (MRL) nicht zu überschreiten.
2. Welche Anforderungen der DGUV Regel 114-010 gelten für Saisonarbeiter aus Rumänien bei der Maschinenarbeit?
Beim Einsatz von Saisonarbeiter aus Rumänien an rotierenden Maschinen oder zapfwellengetriebenen Geräten ist die DGUV Regel 114-010 maßgeblich. Die Mitarbeiter werden angewiesen, eng anliegende Kleidung zu tragen und Schutzeinrichtungen niemals zu manipulieren. Diese technische Unterweisung ist eine zwingende interne Arbeitsanweisung, um schwere Unfälle durch Erfassen oder Einziehen an landwirtschaftlichen Maschinen zu verhindern.
3. Wie erfolgt die Einweisung der Landarbeiter aus Rumänien in die Hygienestandards nach GLOBALG.A.P.?
Spezialisierte Landarbeiter aus Rumänien im Obst- und Gemüsebau werden auf die Einhaltung der GLOBALG.A.P.-Kriterien verpflichtet. Dies beinhaltet die strikte Handhygiene an den Feldstationen und das Verbot von Glas oder Hartplastik im Erntebereich. Diese fachliche Disziplin stellt sicher, dass keine mikrobiellen oder physikalischen Kontaminationen in die Lieferkette gelangen und die Zertifizierung Ihres Betriebes gewahrt bleibt.
4. Wie können Betriebe effizient Erntehelfer finden, die nach der LastenhandhabV unterwiesen sind?
Wenn wir für Sie Erntehelfer finden, erfolgt eine Einweisung in die Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV). Die Mitarbeiter lernen ergonomische Hebetechniken für schwere Steigen oder Säcke, um Muskel- und Skelett-Erkrankungen vorzubeugen. Die Einhaltung der Grenzwerte nach der Leitmerkmalmethode ist Teil der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG, was die Ausfallzeiten während der Erntespitzen minimiert.
5. Welche Rolle spielen rumänische Erntehelfer bei der Einhaltung der TRGS 512 in Gewächshäusern?
Rumänische Erntehelfer, die in Gewächshäusern arbeiten, in denen Begasungen oder CO2-Düngung stattfinden, werden über die Anforderungen der TRGS 512 aufgeklärt. Die Mitarbeiter müssen die Warnsignale der Messgeräte interpretieren können und dürfen Bereiche erst nach Freigabe durch die sachkundige Person betreten. Diese sicherheitstechnische Unterweisung schützt das Personal vor Erstickungsgefahren und akuten Intoxikationen.
6. Wie sichert die Bereitstellung von Saisonkräfte Landwirtschaft die Einhaltung der VDI 2700 bei der Ladungssicherung?
Saisonkräfte Landwirtschaft, die beim Beladen von Transportfahrzeugen unterstützen, werden in die Grundzüge der VDI 2700 eingewiesen. Sie lernen die korrekte Platzierung von Lasten und die Anwendung von Zurrmitteln, um ein Verrutschen der Erntegüter beim Transport zu verhindern. Diese technische Fachunterweisung sichert die Verkehrssicherheit und schützt die empfindliche Ware vor mechanischen Schäden während der Logistik.

