Vermittlung von Osteuropäischen Subunternehmen

Vermittlung von Osteuropäischen Subunternehmen

Vermittlung von Osteuropäischen Subunternehmen und Legal mit osteuropäischen Subunternehmern kooperieren. Es ist dank der EU mittlerweile möglich, ganz legal und auf gradem Wege auf Personal und Subunternehmer Osteuropas zuzugreifen. Jedes EU-Unternehmen kann mit einem ausländischen Nachunternehmer einen Werkvertrag abschließen und mit ihnen kooperieren. Die einzige Einschränkung besteht darin, dass beide Parteien (der osteuropäische Subunternehmer und das EU-Unternehmen) in einem Land ansässig sein müssen, das den „Vertrag über die gegenseitige Anerkennung von Unternehmen“ unterzeichnet hat.

Diese Arbeit hat mehrere Vorteile: Sie erhöht die Flexibilität Ihres Unternehmens. Es senkt Ihre Kosten. Da Sie keinen Makler oder Zwischenhändler brauchen, müssen Sie ihm auch keine Provisionen zahlen. Das bedeutet, dass Sie Provisionen, Sozialversicherungsbeiträge, Steuern usw. einsparen. Dies kann sogar Ihre Gewinne erhöhen. Nehmen wir an, Sie sind ein amerikanisches Unternehmen und machen Geschäfte mit einem polnischen Unternehmen. Sie können einen schriftlichen Vertrag mit diesem Unternehmen abschließen. Wenn Sie sich an uns als Vermittler oder Makler wenden, wird dieser die Sozialversicherung in Ihrem Namen abführen. Da Sie aber direkt mit dem polnischen Unternehmen zusammenarbeiten, zahlen Sie die Sozialversicherung nur in dessen Namen.

Das bedeutet, dass Sie viel Geld sparen, denn die Zusammenarbeit ist einfach. Schicken Sie einfach Ihr Angebot an das ausländische Unternehmen (möglichst in dessen Sprache) und warten Sie auf dessen Annahme. Danach müssen Sie ihnen eine Arbeitserlaubnis schicken. Der von uns angebotene Service ist schnell, einfach und effektiv. Geben Sie einfach den Namen des Landes, in dem Ihre potenziellen Unterauftragnehmer ansässig sind per Mail an uns ein, und Sie werden werden ein entsprechendes Angebot bekomm .Gibt es einen Grund, warum dieser Dienst nicht genutzt werden sollte? 

Der größte Nachteil ist, dass Sie beim Abschluss eines Arbeitsvertrags mit einem ausländischen Unternehmen nicht verlangen können, dass dieses die Qualität seiner Produkte und Dienstleistungen garantiert. Das ist nicht möglich, weil eine solche Forderung in vielen osteuropäischen Ländern ein großes Risiko darstellen würde. Sie sollten jedoch wissen, dass heutzutage viele osteuropäische Länder den „Vertrag zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über Verträge über den internationalen Warenkauf“ unterzeichnet haben.

Mit anderen Worten: Wenn ein polnisches Unternehmen seine Produkte an ein deutsches Unternehmen verkauft, kann das deutsche Unternehmen wählen, welches Recht auf den Vertrag angewendet werden soll. Das bedeutet, dass das polnische Unternehmen nicht mehr allein die Möglichkeit hat, das Recht des Landes anzuwenden, in dem es ansässig ist. Das bedeutet, dass das amerikanische Unternehmen von dem ausländischen Unternehmen verlangen kann, dass es die Qualität seiner Produkte und Dienstleistungen garantiert .Es bedeutet einfach, dass Sie bei der Inanspruchnahme dieses Dienstes bessere Chancen als je zuvor haben, das zu bekommen, wofür Sie bezahlen.

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