Zeitarbeit Polen

Zeitarbeit Polen

Zeitarbeit Osteuropa ist eine polnische Zeitarbeitsfirma, die als Kern ihrer Geschäftstätigkeit der Überlassung von Zeitarbeitern sowohl in Polen als auch im Ausland betreibt. Der größte Vorteil der Zeitarbeit Polen für unsere Kunden (Unternehmen) liegt darin, dass es ermöglicht ihnen, qualifizierte Mitarbeiter zu einem günstigen Preis einzustellen. Außerdem ersparen sich die Unternehmen so die „teure“ (und oft zeitaufwändige) Einarbeitung ihrer vorhandenen Mitarbeiter.

Ein weiterer Vorteil des Einsatzes von Zeitarbeitskräften besteht darin, dass die Gemeinkosten des Kunden (z. B. für die Zahlung von Leistungen wie Krankenversicherung usw.) gesenkt werden und er mehr Zeit hat, um sich auf die Leitung des Unternehmens zu konzentrieren. Ein weiterer Vorteil einer Zeitarbeitsfirma wie der unseren besteht darin, dass sie über alle notwendigen Verbindungen verfügt, um Ihnen zu helfen, Ihr Projekt in Gang zu bringen. Wir haben zum Beispiel Zugang zu einem ausgezeichneten Netzwerk unabhängiger Auftragnehmer (d. h. Spezialisten), die oft besser, qualifizierter und billiger sind als Angestellte.

Durch die Zusammenarbeit mit uns erreichen Sie als Arbeitgeber folgende Vorteile:

  1. Sie können Ihre Mitarbeiter selbst auswählen.
  2. Sie müssen nicht (viel) an Löhnen und Sozialleistungen zahlen.
  3. Sie müssen sie nicht viel schulen.
  4. Sie können nach Bedarf einstellen und entlassen.
  5. Sie erreichen maximale Flexibilität bei der Einstellung.
  6. Sie erreichen ein Minimum an Haftung. Ihr Unternehmen erhält einen dringend benötigten Moralschub.
  7. Sie erhalten Seelenfrieden.
  8. Ihr Unternehmen erhält eine kostengünstige, effektive Möglichkeit, neue Mitarbeiter zu rekrutieren.
  9. Sie können diese Methode immer dann anwenden, wenn Sie jemanden neu einstellen wollen. Selbst wenn Sie mit Ihren derzeitigen Mitarbeitern „voll“ sind. Sie wissen ja, dass es so etwas wie ein kostenloses Mittagessen nicht gibt.

Was bedeuten die Begriffe „Zeitarbeit“ und „Arbeitnehmerüberlassung“?

Ein charakteristisches Merkmal der Zeitarbeit ist das Dreiecksverhältnis zwischen dem Verleiher (Personaldienstleistungsagentur), dem Leiharbeitnehmer und dem Entleiher (z.B. einem internationalen Unternehmen).Grundlage für die Tätigkeit des Verleihers ist die „Unkündbarkeit“ des Arbeitsverhältnisses durch den Entleiher. Der Verleiher möchte keine Situation schaffen, in der der Entleiher das Arbeitsverhältnis des Zeitarbeitnehmers beenden kann, denn dann müsste sich der Verleiher um die Wiederbeschäftigung dieser Person bemühen.

Dies ist eine interessante Geschäftspraxis, weil sie für alle Beteiligten einige ungewöhnliche steuerliche Folgen haben kann. So kann der Zeitarbeitnehmer, wenn die Beziehung ordnungsgemäß strukturiert ist, sein von der Zeitarbeitsfirma erzieltes Einkommen ganz oder teilweise als „Entgelt für eine persönliche Dienstleistung, die… im Rahmen des regulären Gewerbes oder Betriebs des Steuerpflichtigen erbracht wird“, von der Steuer absetzen.

In diesem Fall trägt der Steuerpflichtige (Entleiher) die Beweislast dafür, dass die Arbeit außerhalb seines eigenen Landes verrichtet wurde, dass die geltend gemachten Abzüge zulässig sind und dass er oder sie nicht für die Selbstständigkeitssteuer haftet. Wurde die Arbeit innerhalb des eigenen Landes verrichtet, gibt es kein Problem; der Arbeitgeber (Zeitarbeitnehmer) ist für die Zahlung der Steuern verantwortlich.

Dieses „Dreiecksverhältnis“ gilt auch für Leiharbeitnehmer. Es ist jedoch etwas anders als das oben beschriebene. Wie bereits erwähnt, betrachtet die IRS einen Arbeitnehmer, der im Rahmen einer Vereinbarung mit einer Personaldienstleistungsagentur Dienstleistungen erbringt, als „Lohnempfänger“. Mit anderen Worten: Wenn die Agentur den Arbeitnehmer nicht für seine Arbeit bezahlt, betrachtet die IRS die Agentur als vertragsbrüchig, und der Arbeitnehmer hat einen Anspruch gegen die Agentur auf unbezahlten Lohn.

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