Werkverträge im Produktionsbereich statt Zeitarbeit
Unter dem Oberbegriff Fremdpersonaleinsatz versteht man verschiedenste Formen des Einsatzes externer Fachkräfte im eigenen Unternehmen mittels Werkvertrag und Zeitarbeit. Allen diesen Einsatzformen ist es immanent, dass sie auf unterschiedlichen rechtlichen Konstruktionen beruhen. Das allein sorgt bei vielen Unternehmen für Verwirrung und führt vor allem zu dem Glauben, dass sie es nicht richtig machen. Denn nur wenn eine der hier genannten Formen des externen Personaleinsatzes rechtlich korrekt durchgeführt wird, gibt es für alle Beteiligten keinen Zweifel mehr an der Richtigkeit. Dazu gehören natürlich auch der entsandte Arbeitnehmer und sein unmittelbarer Vorgesetzter.
Außerdem muss der betreffende Dienstleister über alle entsprechenden Lizenzen und/oder Genehmigungen verfügen, die nach den örtlichen Rechtsvorschriften erforderlich sind. Im Folgenden finden Sie eine allgemeine Beschreibung der wichtigsten Formen des externen Personaleinsatzes und einen Hinweis darauf, welche Formen von Unternehmen, die sich selbst als „fortschrittlich“ betrachten, am häufigsten genutzt werden. Die Beschreibungen beziehen sich auf die Rechtslage und berücksichtigen nicht die Unterschiede zwischen den Ländern in ihrer Haltung zu diesen Fragen. Kurzfristige (weniger als ein Jahr) Verträge (auch „Expeditionsverträge“ genannt) können entweder mit Dritten oder mit dem Unternehmen selbst abgeschlossen werden.
Beim Werkvertrag bezahlt der Kunde dafür, dass ein bestimmtes Ergebnis erreicht wird. Es reicht also nicht aus, dass der Werkunternehmer schlicht tätig wird, sondern es kommt auf das Resultat seiner Arbeit an. Setzt er Arbeitnehmer beim Werkvertrag ein, bleibt das Weisungsrecht bei ihm, auch wenn seine Arbeitnehmer bzw. Arbeitnehmerinnen im Betrieb des Bestellers arbeiten. Setzt er hingegen einen unabhängigen Auftragnehmer in den Vertrag ein, kann er dessen Arbeit kaum kontrollieren, sondern muss sich auf die Kontrolle der Arbeitsergebnisse konzentrieren.
Wenn Sie wissen wollen, wie eine bestimmte Person in Ihrem Büro auf eine bestimmte Situation reagieren wird, dann sollten Sie dieser Person die Verantwortung und Entscheidungsbefugnis übertragen. Sie sollten niemals jemandem die „Kontrolle“ über etwas übertragen, wenn Sie nicht sicher sind, dass er genau versteht, was er tun soll. Es wird oft gesagt, dass ein Arbeitnehmer nicht mehr als 10 % dessen versteht, was sein Arbeitgeber von ihm will. Allerdings trifft dies sehr oft auf Arbeitnehmer zu, die keinerlei Verantwortung tragen.
Leiharbeit und Zeitarbeit werden gleich verwendet. Bei der Zeitarbeit bzw. Leiharbeit sind die Arbeitnehmer immer bei einem Personaldienstleister angestellt. Ihre Arbeitsleistung erbringen sie zeitlich befristet bei einem Kundenunternehmen vor Ort. Sie werden also im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung Der Unterschied ist klar, wenn Sie darüber nachdenken. Nehmen wir zum Beispiel an, Sie sind ein Bauunternehmen, das schnell einen Auftrag fertigstellen muss. Anstatt darauf zu warten, dass „feste“ Mitarbeiter eingestellt werden, können Sie einfach jemanden „vorübergehend“ über ein Arbeitnehmerüberlassungsabkommen einstellen. Nach Beendigung des Auftrags können Sie den Vertrag dann einfach „dauerhaft“ kündigen und müssen sich nicht mehr um diese Person kümmern. Wenn Sie in diesem Fall einen der „Subunternehmer“ in Anspruch nehmen wollen, teilen Sie dem Verfasser des Schreibens einfach mit, dass Sie seine Dienste nicht mehr benötigen, und Sie kündigen seinen Vertrag .