Seit vielen Jahren ist unser Unternehmen auf die Vermittlung von Arbeitskräften aus dem Ausland und Vermittlung von gewerblichem und technischem Fachpersonal an deutsche Arbeitgeber spezialisiert. Staatsangehörige der Europäischen Union (EU) sowie aus Norwegen, Liechtenstein, Island und der Schweiz dürfen in Deutschland eine Beschäftigung aufnehmen, ohne dafür eine Zustimmung zur Beschäftigung einzuholen (uneingeschränkte Arbeitnehmerfreizügigkeit).
Das bedeutet, dass es für einen deutschen Arbeitgeber relativ einfach ist, jemanden aus einem anderen EU-Land einzustellen. Der Arbeitgeber muss einige Formulare ausfüllen, eine geringe Gebühr entrichten und das zuständige Arbeitsamt in der Stadt, in der der neue Mitarbeiter arbeiten wird, informieren. Dazu muss man sich in der Regel innerhalb von drei Monaten nach Erhalt des Bescheids des Arbeitsamtes beim Arbeitsamt melden. Sobald eine Person das Recht hat, in Deutschland zu arbeiten, und eine Aufenthaltserlaubnis erhalten hat, ist sie ein vollwertiger deutscher Staatsbürger und hat alle Rechte und Pflichten, die damit verbunden sind. Darüber hinaus kann er in jedem Teil Deutschlands ohne Einschränkungen leben und arbeiten. Andernfalls wird er nicht bleiben können und muss in sein Heimatland zurückkehren.
Dies gilt nur, wenn er keinen Aufenthaltstitel (Visum) für Deutschland hat. Staatsangehörige Norwegens, Liechtensteins, Islands und der Schweiz sind in ihrer Bewegungsfreiheit in Deutschland eingeschränkt. Sie müssen das örtliche Arbeitsamt über ihren Umzug informieren und dürfen sich in keinem Teil Deutschlands aufhalten und arbeiten, es sei denn, sie haben eine Aufenthaltserlaubnis (Visum) für Deutschland. In diesem Fall gelten sie als „beschleunigt“ (nicht uneingeschränkt) in ihrer Bewegungsfreiheit in Deutschland und müssen ihren Arbeitgeber nicht über Adressänderungen informieren.
Neben vielen kulturellen Impulsen leisten ausländische Fachkräfte – entgegen vieler Befürchtungen – auch einen positiven Beitrag zur deutschen Wertschöpfung und zum Sozialversicherungssystem. Der überwiegende Anteil an Zuwanderern ist mittlerweile gut qualifiziert und zu Erwerbszwecken in Deutschland. Und was die Sozialversicherungsbeiträge betrifft, so zahlen selbst Zuwanderer der ersten Generation fast genauso viel Steuern wie einheimische Deutsche. Auch unter Berücksichtigung von Bildung und Einkommen ist ihr Rentenvermögen nicht geringer als das der einheimischen Bevölkerung.“ Aber auch hier gibt es einen Silberstreif am Horizont. Einwanderer der ersten Generation sind in der Regel sehr fleißig, und vielen von ihnen gelingt es, sich fast sofort voll in die Wirtschaft zu integrieren.
Und die Integration führt zu einem stetigen Anstieg des Durchschnittseinkommens und zu einer Erhöhung der Steuerbasis. Die Integration wirkt sich auch positiv auf das Aufnahmeland aus, da sie den Druck auf die politischen Entscheidungsträger verringert, Personengruppen zu unterstützen, die ansonsten unter hoher Arbeitslosigkeit leiden würden .Dies ist auf zwei Faktoren zurückzuführen: Erstens gibt es weniger Einwanderer der ersten Generation, die die Arbeitslosigkeit auffangen können. Und zweitens fehlt es diesen Zuwanderern oft an Fähigkeiten und Qualifikationen, um in dem von ihnen gewählten Fachgebiet Arbeit zu finden.
Was ist bei ausländischen Arbeitnehmern zu beachten?
Das Wichtigste in Kürze. Angehörige der EU-Mitgliedstaaten, des EWR und auch der Schweiz kannst du problemlos beschäftigen. Alle anderen benötigen einen Aufenthaltstitel (z.B. ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis), der eine Beschäftigung erlaubt. Dem muss die Agentur für Arbeit in der Regel zustimmen
Was das Gehalt betrifft, so gibt es keine festen Regeln. Im Allgemeinen gilt: Je höher die Qualifikation der Person, desto höher ihr Gehalt. Allerdings ist es in der Regel nicht sinnvoll, für eine Einstiegsposition überdurchschnittlich viel zu zahlen. Außerdem muss ein „existenzsichernder Lohn“ für das Land berücksichtigt werden. Das Stellenangebot muss alle notwendigen Informationen und Details enthalten, wie zum Beispiel: Wann will er oder sie die Arbeit aufnehmen? Wie lange wird er oder sie bleiben? Wie hoch ist sein Gehalt? Erhält er oder sie irgendwelche Leistungen (z. B. Rentenbeiträge)? Gibt es besondere Anforderungen (z. B. Beherrschung der Landessprache)? Muss er oder sie einen Führerschein besitzen? Andere relevante Fragen, die die persönliche und/oder finanzielle Situation des Arbeitnehmers betreffen könnten. Wenn Sie in einer lokalen Zeitung inserieren und angeben, dass Sie das angebotene Gehalt zahlen werden, sollten Sie einen Bewerber zurückbekommen, der bereit ist, für diesen Betrag zu arbeiten.